Alle 5 Jahre muss die LKW-Fahrerlaubnis verlängert werden. Hierzu ist eine entsprechende Gesundheitsprüfung mit Seh- und Hörtest nötig.
Seit 10.09.2009 muss nun zusätzlich ein Weiterbildungsnachweis vorgelegt werden, damit die Behörde die LKW-Fahrerlaubnis verlängert.
Wenn die Weiterbildung ordnungsgemäß absolviert worden ist und bei der Behörde ein entsprechender Weiterbildungsnachweis vorgelegt worden ist, dann wird dies mit Hilfe des Eintrags der Schlüsselzahl 95 auf der Rückseite des neu zu erstellenden Karten-Führerscheins vermerkt.