Moderatoren Fortbildung

Seminarleiter für ASF und FES unterliegen einer jeweils1-tägigen Fortbildungspflicht nach 

§ 53 (2) alle 2 Jahre zum jeweiligen Ende des Kalenderjahres (31.12.). Die Nachweise sind spätestens innerhalb von zwei Wochen der Behörde vorzulegen. 

 

Themen:

  • Etwaige Neuigkeiten im Programm
  • Erfahrungsaustausch mit den Kollegen
  • Programmpflege
  • Vorschriften zur Durchführung
  • Tipps zur Führung eines ASF-Seminars
  • Tipps und Training zur visuellen Gestaltung

 

Bereits ausgebucht:

X 07.11.23

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Anmeldung Moderatoren Fortbildung (€ 179,00), Mittagessen + Seminargetränke inklusive

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